Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-379/18 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Deutsche Lufthansa
Vorabentscheidungsersuchen - Luftverkehr - Flughafenentgelte - Schutz der Rechte der Flughafennutzer - Möglichkeit, andere als die von der unabhängigen Aufsichtsbehörde gebilligten Entgelte zu vereinbaren - Rechtsbehelfe - Zuständigkeit der Zivilgerichte - Vereinbarkeit ...
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 6 A 3.15
- BVerwG, 06.04.2018 - 3 C 20.16
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-379/18
- EuGH, 21.11.2019 - C-379/18
- BVerwG, 03.06.2020 - 3 C 21.19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 09.11.2017 - C-489/15
CTL Logistics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-379/18
Aus der vorstehend zusammengefassten Beschreibung ergibt sich, dass das im deutschen Recht vorgesehene System zur Anfechtung der Flughafenentgelte mit demjenigen übereinstimmt, das im Urteil CTL Logistics geprüft wurde, das entsprechende Probleme aufwies, die damals die deutschen Eisenbahnentgelte betrafen.Als Einwand gegen eine Übertragung der Rechtsprechung aus dem Urteil CTL Logistics auf den vorliegenden Rechtsstreit wurde vorgebracht, dass die Regelung der Nutzung der Eisenbahninfrastruktur und die Entgeltstruktur nicht mit denen der Flughäfen vergleichbar seien.
Ausgehend von dieser Prämisse werde ich herausarbeiten, wie die Antwort des Gerichtshofs im Urteil CTL Logistics auf die vorliegende Rechtssache übertragen werden kann.
6 Urteil vom 9. November 2017 (C-489/15, im Folgenden: Urteil CTL Logistics, EU:C:2017:834).
25 Urteil CTL Logistics, Rn. 70 und 74.
26 Ebd., Rn. 87. Die Ausgangssituation ergibt sich klarer aus den Schlussanträgen von Generalanwalt Mengozzi in der Rechtssache CTL Logistics (C-489/15, EU:C:2016:901, Nrn. 1 und 9).
28 Urteil CTL Logistics, Rn. 91.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-489/15
CTL Logistics - Verkehr - Entgelt für die Nutzung von Eisenbahnfahrwegen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-379/18
26 Ebd., Rn. 87. Die Ausgangssituation ergibt sich klarer aus den Schlussanträgen von Generalanwalt Mengozzi in der Rechtssache CTL Logistics (C-489/15, EU:C:2016:901, Nrn. 1 und 9).